Tierschutz-Kontakte
Tierschutz-Ombudsmann
Wie im seit 1. Jänner 2005 gültigen Bundestierschutzgesetz vorgesehen, gibt es nun in jedem Bundesland Tierschutz-Ombudsleute, die für den Tierschutz und die Rechte der Tiere zuständig sind.
Sie sind eine Anlaufstelle für alle Fragen, Anregungen und Beschwerden in Tierschutzangelegenheiten. Die Behörden haben die Tierschutzombudsleute bei der Ausübung ihrer Arbeit zu unterstützen. Für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien der Magistrat) zuständig.
Den Tierschutzombudsleuten kommt in Verwaltungsverfahren nach dem Tierschutzgesetz Parteienstellung zu. Sie sind berechtigt, in alle Verfahrensakten Einsicht zu nehmen sowie alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Sie sind darüber hinaus die Vertreter ihres Bundeslandes beim Tierschutzrat des Bundesministeriums für Gesundheit.
Zu den Tierschutzombudsstellen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Gesundheitsministeriums, dieses ist nicht nur für die Tiergesundheit, sondern auch für die allgemeinen Angelegenheiten im Tierschutz zuständig.
Tierrettung
Die österreichische Tierrettung hilft allen Tieren in schwierigen Situationen zu jeder Zeit an jedem Ort. Ob verletzte oder verunfallte Tiere, sie steht 24 Stunden, 365 Tage im Jahr zur Verfügung:
Notfallnummer: +43 662 830 745
Für Notfälle in anderen Bundesländern und Regionen ersuchen wir Sie, bei einem Tierheim in Ihrer Nähe nach der nächstgelegenen Tierrettung zu fragen und diese zu verständigen. Sie können sich auch an den Polizei Notruf wenden.
Auch andere Organisationen bieten Tierrettungsdienste an. Wer es besonders gut machen will speichert sich die Nummer der nächstgelegenen Tierrettung ins Handy.